Der Schäferverein Odenwaldkreis e-V. bedankt sich bei dem Odenwälder Kreistag für die Unterstützung der Weidetierhalter.

Wir bedanken uns bei der Odenwaldkoalition von SPD,ÜWG und FDP für das Einbringen dieser Resolution, aber auch der CDU-Fraktion die diese mitgetragen hat.

Odenwälder Erklärung zum Wolf:
Statt Wolf Willkommen – Wolf regulieren


Sehr geehrter Herr Holschuh,
die Odenwaldkoalition aus SPD, ÜWG und FDP beantragt folgenden Punkt auf die Tagesord-
nung der nächsten Kreistagssitzung zu nehmen.
Der Kreistag möge beschließen:


I. Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,

  1. die Bundesregierung aufzufordern, seitens der Europäischen Kommission die unverzügli-
    chen Überprüfung nach Ziffer II.1. zu veranlassen.
  2. die Bundesregierung aufzufordern, anschließend unverzüglich die unter Ziffer II.2. genann-
    ten Änderungen der naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze vorzunehmen.
  3. unverzüglich notwendige landesrechtliche Änderungen vorzunehmen, insbesondere den
    Wolf als weitere Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, in §1 der Hessischen Jagdverordnung
    (HJagdV) aufzunehmen. Außerdem ist in §2 der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) für den
    Wolf eine reguläre Jagdzeit vom 01. Oktober bis 31. Januar vorzusehen.
  4. unverzüglich eine Verordnung zu erarbeiten die den agierenden Naturschutz-, Jagdbehör-
    den und Jägern Rechtssicherheit im Umgang mit problematischen Wölfen gibt.
  5. unverzüglich die Beratungsstrukturen für Weidetierhalterinnen und –halter zu verbessern,
    den Herdenschutz praxisorientiert zu optimieren, die Verfahren zur Entschädigung bei Wolfs-
    rissen auf alle Weidetierhalter zu erweitern, zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.

II. Die Bundesregierung wird aufgefordert

  1. die Europäische Kommission aufzufordern, den Schutzstatus der Tierart Wolf (canis lupus)
    auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unverzüglich (und künftig jährlich) regional
    differenziert zu überprüfen mit dem Ziel festzustellen, dass der Wolf in der Bundesrepublik
    keine gefährdete Art mehr ist. Somit benötigt er den strengen Schutz durch Listung im Anhang
    IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Le-
    bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) nicht mehr, sondern
    ist vielmehr bezogen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls aber bezogen
    auf das Gebiet des Landes Hessen, dem Anhang V der FFH-Richtlinie zuzuordnen. Dem Euro-
    päischen Parlament und dem Europäischen Rat ist eine entsprechende Änderung der FFH-
    Richtlinie vorzuschlagen, die auf aktuellen Bestandszahlen für Deutschland fußt.
  2. nach der Herausnahme des Wolfes aus der Liste der streng zu schützenden Tier- und Pflan-
    zenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV der FFH-Richtlinie) die naturschutz-
    und jagdrechtlichen Bundesgesetze so zu ändern, dass
    a) eine Bejagung des Wolfs auf Grundlage einer festzulegenden, regulären Jagdzeit unter Be-
    achtung des Elterntierschutzes sowie
    b) in den übrigen Monaten des Jahres die Entnahme von sogenannten Problemwölfen und –
    rudeln zum Schutz insbesondere von Weidetieren und Menschen durch die Naturschutzbe-
    hörden zügig sowie praktikabel, insbesondere ohne großen Verwaltungsaufwand möglich ge-
    macht werden.

Begründung:


Bereits die am 18.12.2017 beschlossene Resolution unseres Odenwälder Kreistages bezog sich
auf die Prävention und Kompensation von Wolfsrissen. Zur Unterstützung der Schäferei wurde
am 18.06.2018 eine weitere Resolution gefasst, die auch die bessere Finanzierung des Her-
denschutzes beinhaltete. Eine erneute Resolution vom 07.09.2020 griff die Punkte aus 2017
wieder auf und forderte in Punkt 9 die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine
Regulierung des Wolfsbestandes.
Auch unser Landrat hat sich in einem persönlichen Schreiben vom 10.07.2020 an das Staats-
ministerium zum Wolfsmanagement in Hessen geäußert und gefordert, dass die Menschen im
Umgang mit den Wölfen sensibilisiert werden und die Ängste der Menschen durch Aufklärung
und Schutzmaßnahmen abgebaut werden müssen.
Nachdem nun am 31. Mai 2023 ein Wolfsriss an einem Kuhkalb in Mossautal-Güttersbach vom
Hessischen Landesamt für Natur, Umwelt und Geologie (HLNUG) bestätigt wurde und der
Wolf auch in unmittelbarer Nähe zur örtlichen Wohnbebauung und landwirtschaftlichen Be-
trieben per Video dokumentiert wurde, ist dies erneut Veranlassung zur Intervention bei der
Hessischen Landesregierung.

Auch wenn man die Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland als eine große Leistung im
Zusammenhang mit dem Naturschutz und der Artenvielfalt ansieht, sollte dies nicht den Blick
auf andere europäische Länder trüben.

In Deutschland zählte die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf
(DBBW) 2020/21 161 Wolfsrudel (Familien, bestehend aus zwei erwachsenen Wölfen mit in
der Regel 8-10 Welpen und Jungtieren des Vorjahres), 43 Paare und 21 Einzeltiere, somit also
428 erwachsene Wölfe, Tendenz steigend. Es darf also für 2023 von einem Bestand von ca.
2.500 Wölfen ausgegangen werde, darunter mindestens 500 erwachsene Wölfe. In Schweden,
Finnland und Frankreich zusammen sollen ca. 1.000 leben, Frankreich sieht eine Zahl von 500,
Schweden eine Zahl von 300 als günstigen Erhaltungszustand an, diese Länder regulieren den
Wolfsbestand entsprechend. Deutschland hingegen lässt der Natur ihren Lauf.
Die Probleme der Weidetierhaltung durch die Ausbreitung des Wolfes lassen sich nicht alleine
mit Herdenschutzmaßnahmen lösen. Auch die Entnahme problematischer Einzelwölfe wegen
wiederholter Nutztierrisse reicht nicht aus.

Im Odenwaldkreis sind nur einige Risse aktenkundig. Trotzdem darf man die allgemeine Situ-
ation nicht bagatellisieren. Die Ereignisse vom 26.08.2023 in Niedersachsen mit dem Verlust
von 55 Schafen aus einer Herde sind Beleg genug.

Selbst die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zeigte sich Ende Juli offen für eine
Absenkung des Schutzstatus des Wolfes. Inzwischen hat die EU-Kommission eine europaweite
Datensammlung bei Kommunen, Wissenschaft und Interessierten durchgeführt.
Auch die Bundesumweltministerin Steffi Lemke formulierte Anfang Juli in einem Interview,
dass zur Rissreduzierung „Problemwölfe vermehrt abzuschießen seien“.

Die gegenwärtige Rechtslage lässt aber eine Entnahme von Wölfen mittels Erteilung einer Aus-
nahmegenehmigung aufgrund der sehr strengen Voraussetzungen meist gar nicht zu. Sie ist
mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden, der im Einzelfall Monate in
Anspruch nimmt und durch Klagen von Interessengruppen gänzlich verhindert wird.
Weitere Begründungen erfolgen ggf. mündlich.
Mit freundlichen Grüßen