Meldung aus Nordrhein-Westfalen Blauzungenkrankheit

Aktuelles (Stand 16.10.2023)

Nachdem am 12.10.2023 der Nachweis des Blauzungenvirus Serotyp 3 in einem Schafbestand im Kreis Kleve durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde, konnte der BTV-Freiheitsstatus für NRW nicht mehr aufrechterhalten werden. Ein genehmigtes Tilgungsprogramm gibt es nicht. Alle anderen Bundesländer gelten zzt. noch als BTV frei. Innerhalb NRW’s gelten keine Verbringungsbeschränkungen für Tiere empfänglicher Arten. Die Bedingungen, unter denen Tiere aus NRW in Bestände in andere Bundesländer und/oder andere Mitgliedstaaten der EU verbracht werden können, werden zzt. noch geklärt. Schlachttiere können weiterhin sowohl innergemeinschaftlich als auch innerdeutsch unter Beachtung von Auflagen zur unmittelbaren Schlachtung verbracht werden.

Aktuelles (Stand 11.10.2023)

BTV 3 – Nachweise

Nachdem in den Niederlanden am 05.09.2023 die ersten Fälle von Infektionen mit dem Blauzungenvirus des Serotyp 3 in vier Schafhaltungen nachgewiesen wurden, haben sich die Infektionen rasant ausgebreitet. Mittlerweile wurden von den niederländischen Behörden 616 Fälle mit klinischen Symptomen und 1020 Fälle mit positiven Laboruntersuchungen gemeldet.

Am 9.10.2023 wurde der erste Fall von Blauzungenkrankheit bei Schafen in Belgien (Provinz Antwerpen) nahe der niederländischen Grenze festgestellt. Damit hat auch Belgien den erst kürzlich wiedererlangten BTV-Freiheitsstatus erneut verloren.

Auch in NRW wurde zwischenzeitlich am 10.10.2023 im Kreis Kleve ein Verdachtsfall bei einem Schaf gemeldet. Das Tier zeigte klinische Symptome, die zunächst Lippengrind vermuten ließen. Die Laboruntersuchung der Blutprobe lässt allerdings befürchten, dass das Tier mit BTV infiziert ist. Eine Bestätigung der Virusinfektion durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) steht zzt. noch aus.

Alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren, damit die notwendigen Laboruntersuchungen unmittelbar eingeleitet werden können.