Landrat Frank Matiaske übernimmt Schafpatenschaft
Rehbach. Sie heißt Lechita, ist zehn Monate alt und zählt zu der als gefährdet betrachteten Rasse der Skudden. Um dies stärker als allgemein bekannt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu tragen, haben sich am Donnerstag Vertreter des Schäfervereins Odenwaldkreis auf einer Weidefläche am Ortsrand von Rehbach getroffen. Landrat Frank Matiaske hat die Patenschaft für Lechita übernommen.
„Es ist mehr als eine symbolische Geste. Als ich gefragt wurde, ob ich als Pate für ein Schaf zur Verfügung stehen würde, habe ich nicht lange überlegt. Es geht auch darum, deutlicher darauf aufmerksam zu machen, wie wertvoll der Beitrag der Schafhalter in der Landschaftspflege ist“, hat der Kreischef dazu erklärt und die Wanderstiefel angezogen. Die letzten 300 Meter bis zum Rohrsee, einem Naturschutzgebiet, ging es zu Fuß. Lechita, zu Deutsch Milchlein, gehört der Zucht von Severiano Ortiz Fernandez an, der rund 100 Tiere besitzt. Die meisten davon sind Skudden, die in der Kategorie 3 auf der Roten Liste der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen stehen. Aber auch die
wenigen bretonischen Bergschafe, die seine Frau und er besitzen, zählen zu den Rassen, die eher aus Liebhaberei und weniger des Ertrags an Fleisch und Wolle wegen gehalten werden. „Lechita habe ich mit der Flasche groß gezogen“, erklärt, worauf es dem gebürtigen Spanier
ankommt und wie er auf den Namen für das Tier gekommen ist, das die Ohrmarkennummer DE010610432314 trägt. Bereits sein Großvater züchtete Schafe.
Es gibt noch mehr Gründe, wie der Vorsitzende Bernd Keller (beide Rehbach) dem ECHO gegenüber betont: „Der Schäferverein Odenwaldkreis verleiht diese Patenschaft mit der Hoffnung, dass die Kreispolitik auch weiterhin so vehement für den Erhalt unserer Odenwald-Landschaft mit seinen Schäfern eintritt und nicht seine Weidetierhaltung für den Wolf opfert.“ Keller ist sich dessen bewusst, dass spätestens mit der ersten Begegnung eines Wolfs, der im dritten Quartals des vorigen Jahres im Odenwald für Aufsehen gesorgt hat, die kontrovers und teils sehr emotional geführte Diskussion erst am Anfang steht. „Wichtig ist, dass wenigstens die Entschädigung funktioniert, wenn etwas Schlimmes passiert ist“, teilte Matiaske die Kritik der Schafhalter, die mit ihren gerissenen Tieren alleine zurückgeblieben sind. Im Dezember 2017 hat der Kreistag die Hessische Landesregierung dazu aufgefordert, eine finanzielle Entschädigung zur Regel zu erklären.
Mit der Patenschaft wollen die Schäfer auch zu einer anderen Betrachtung der Dinge beitragen. Dazu passt es auch, dass die Stiftung „Bündnis Mensch und Tier“ das Schaf zum Haustier des Jahres 2018 bestimmt hat. Und nicht von ungefähr sei die Patenschaft auf eine Rasse gefallen, die vom Aussterben bedroht sei, ließen sie wissen. Auch die Wahl des Orts der Urkundenübergabe war nicht dem Zufall überlassen worden. Dazu Keller: „Auch aus naturschutzrechtlicher Sicht sind Schafe für die Pflege unersetzlich, wie man am Beispiel des Naturschutzgebiets in Rehbach sieht.“Vom Landrat sei ein Zeichen gesetzt worden, dass die Odenwälder Politiker hinter ihren Weidetierhaltern und dabei besonders hinter den
betroffenen Schäfern stehen.Keller: „Wir möchten unser Geld mit der Landschaftspflege und unseren Produkten verdienen und nicht, wie es uns unterstellt wird, mit Entschädigungen.“ Und der stellvertretende Vorsitzende Hubertus Setzer (Erlenbach) ergänzte: „Wir sind mit Herzblut
bei der Sache, anders geht es gar nicht.“
Naturschutzgebiet Rohrsee
Seit 1986 ist das Areal Rohrsee als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Hier entspringt auch die Quelle von Rehbach. „Zusammen mit den Gräben bildet dieses Areal einen besonderen Anziehungspunkt für Amphibien, insbesondere für solche, die vom Aussterben bedroht oder
zumindest stark gefährdet sind. Aber auch aus botanischer Sicht stellt dieses Gebiet einen für die dortige Gegend seltenen Biotop dar“, erklärt dazu Bernd Keller. In der Verordnung vom 24. November 1986 ist von einem als Feuchtbiotop bedeutenden flachgründigen Teich die Rede mit einem ausgeprägten Schilfgürtel mit sich anschließenden Feuchtwiesen, wie sie im Sandsteinodenwald häufiger vorkommen. Diese Beweidung darf nur mit Schafen oder Ziegen durchgeführt werden.